Kaper

Kaper
Ka|per ['ka:pɐ], die; -, -n:
in Essig eingelegte, als Gewürz verwendete Blütenknospe des Kapernstrauchs von leicht bitterem Geschmack:
die Soße war mit Kapern gewürzt; eine Pizza mit Sardellen und Kapern.

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Ka|per1 〈f. 21in Essig eingelegte Blütenknospe des Kapernstrauches als Gewürz [<frühnhd. gappern, kappren, cappres (stets Pl.) <lat. capparis <grch. kapparis „Kaper“]
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Ka|per2 〈m. 3privates bewaffnetes Schiff im Handelskrieg, das aufgrund eines Kaperbriefes feindl. Handelsschiffe erbeuten konnte; Sy Kaperschiff [<ndrl. kaper; zu ndrl. kapen „durch Freibeuterei erwerben“; wahrscheinlich verwandt mit afries. kap „Kauf“, das zum verhüllenden Ausdruck für Seeraub geworden war]

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1Ka|per, die; -, -n <meist Pl.> [frz. câpre, ital. cappero < lat. capparis < griech. kápparis = Kaper(nstrauch)]:
[in Essig eingelegte] Blütenknospe des Kapernstrauches.
2Ka|per, der; -s, - [niederl. kaper, zu: kapen = durch Freibeuterei erwerben, kapern, wahrsch. zu afries. kāp = Kauf (verhüll. für: Seeraub)] (früher):
1. Schiff, das (im Seekrieg) feindliche Handelsschiffe erbeutet.

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Kaper
 
[niederländisch, zu kapen »durch Freibeuterei erwerben«, wohl zu altfriesisch kāp »Kauf« (verhüllend für: Seeraub)] der, -s, vom 15. bis 18. Jahrhundert mangels stehender Flotten der Krieg führenden Staaten von Privatpersonen ausgerüstetes Schiff, mit dem diese in Kriegszeiten und mit ausdrücklichem Erlaubnis einer Krieg führenden Macht (niedergelegt im Kaperbrief; im Mittelalter deutsche Bezeichnung Ausliegerbrief) auf eigene Kosten Handelskrieg führten und Prisen aufbrachten. Mit der Verfügbarkeit großer staatlicher Flotten wurde der Kaperei durch zwischenstaatliche Verträge Einhalt geboten, bis sie 1856 durch die Pariser Seerechtsdeklaration abgeschafft wurde.
 

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1Ka|per, die; -, -n <meist Pl.> [frz. câpre, ital. cappero < lat. capparis < griech. kápparis = Kaper(nstrauch)]: [in Essig eingelegte] Blütenknospe des Kapernstrauches.
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2Ka|per, der; -s, - [niederl. kaper, zu: kapen = durch Freibeuterei erwerben, kapern, wahrsch. zu afries. kāp = Kauf (verhüll. für: Seeraub)] (früher): 1. Schiff, das (im Seekrieg) feindliche Handelsschiffe erbeutet. 2. Freibeuter (a); Seeräuber.

Universal-Lexikon. 2012.

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